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   LSG Berlin, 24.10.2003 - L 9 KR 118/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,20022
LSG Berlin, 24.10.2003 - L 9 KR 118/02 (https://dejure.org/2003,20022)
LSG Berlin, Entscheidung vom 24.10.2003 - L 9 KR 118/02 (https://dejure.org/2003,20022)
LSG Berlin, Entscheidung vom 24. Oktober 2003 - L 9 KR 118/02 (https://dejure.org/2003,20022)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von Zusatzkosten für eine selbstbeschaffte Behandlung in einer Belegklinik; Erstattungspflicht einer Krankenkasse für selbstbeschaffte Leistungen; Einholung eines Einverständnisses durch einen Versicherten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus LSG Berlin, 24.10.2003 - L 9 KR 118/02
    Das Bundessozialgericht hat jedoch wiederholt klargestellt, dass sich § 13 Abs. 3 SGB V als abschließende gesetzliche Regelung der auf dem Herstellungsgedanken beruhenden Kostenerstattungsansprüche im Krankenversicherungsrecht darstellt (BSG Urteil vom 24.09.1996 &8211; 1 RK 33/95 &8211; SozR 3-2500 § 13 Nr. 11), sodass für einen Herstellungsanspruch vorliegend kein Anwendungsbereich mehr verbleibt.
  • BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus LSG Berlin, 24.10.2003 - L 9 KR 118/02
    Ein Kausalzusammenhang und damit eine Kostenerstattung scheidet hingegen aus, wenn der Versicherte sich die streitige Behandlung außerhalb des vorgeschriebenen Beschaffungsweges selbst besorgt, ohne sich vorher mit seiner Krankenkasse ins Benehmen zu setzen und deren Entscheidung abzuwarten (BSG Beschluss vom 15.04.1997 &8211; 1 BK 31/96 &8211; SozR 3-2500 § 13 Nr. 15).
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