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LSG Berlin, 24.10.2003 - L 9 KR 118/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Erstattung von Zusatzkosten für eine selbstbeschaffte Behandlung in einer Belegklinik; Erstattungspflicht einer Krankenkasse für selbstbeschaffte Leistungen; Einholung eines Einverständnisses durch einen Versicherten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 28.05.2002 - S 82 KR 879/01
- LSG Berlin, 24.10.2003 - L 9 KR 118/02
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95
Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen
Auszug aus LSG Berlin, 24.10.2003 - L 9 KR 118/02
Das Bundessozialgericht hat jedoch wiederholt klargestellt, dass sich § 13 Abs. 3 SGB V als abschließende gesetzliche Regelung der auf dem Herstellungsgedanken beruhenden Kostenerstattungsansprüche im Krankenversicherungsrecht darstellt (BSG Urteil vom 24.09.1996 &8211; 1 RK 33/95 &8211; SozR 3-2500 § 13 Nr. 11), sodass für einen Herstellungsanspruch vorliegend kein Anwendungsbereich mehr verbleibt. - BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96
Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung
Auszug aus LSG Berlin, 24.10.2003 - L 9 KR 118/02
Ein Kausalzusammenhang und damit eine Kostenerstattung scheidet hingegen aus, wenn der Versicherte sich die streitige Behandlung außerhalb des vorgeschriebenen Beschaffungsweges selbst besorgt, ohne sich vorher mit seiner Krankenkasse ins Benehmen zu setzen und deren Entscheidung abzuwarten (BSG Beschluss vom 15.04.1997 &8211; 1 BK 31/96 &8211; SozR 3-2500 § 13 Nr. 15).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2005 - L 5 KR 227/03
Krankenversicherung
Er hat damit festgelegt, unter welchen Voraussetzungen anstelle der Sachleistung die Kostenerstattung verlangt werden kann und für die Folgen einer Pflichtverletzung der Krankenkassen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben eine spezielle Regelung getroffen, neben der der Herstellungsanspruch nicht mehr anwendbar ist (…BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2 S. 4;… SozR 3-2500 § 13 Nr. 11 S. 51; ebenso LSG Berlin, Urteil vom 24.10.2003 - L 9 KR 118/02 - a.A.: BSGE 89, 50, 54;… s.a. BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 3; ohne Erörterung, jedoch im Ergebnis ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.02.2004 - L 4 KR 229/01 - Bayerisches LSG, Beschluss vom 08.09.2003 - L 4 B 347/03 KR ER -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2005 - L 11 (16) KR 315/03
Krankenversicherung
Der Senat teilt die Auffassung des 5. Senats des LSG NRW (Urteil vom 20.01.2005 - L 5 KR 227/03), dass der Gesetzgeber im § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V abschließend die Folgen einer Pflichtverletzung der Krankenkassen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben geregelt hat und daneben wegen eines - behaupteten - Beratungsfehlers ein Herstellungsanspruch nicht anwendbar ist (…so auch BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2 S. 4;… SozR 3-2500 § 13 Nr. 11 Seite 51; ebenso LSG Berlin, Urteil vom 24.10.2003 - L 9 KR 118/02; a. A.: BSGE 89, 50, 54; ohne Erörterung, jedoch im Ergebnis ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.02.2004 - L 4 KR 229/01; Bayerisches LSG, Beschluss vom 08.09.2003 L 4 B 347/03 KR ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2005 - L 11 KR 315/03
Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs gegen eine gesetzliche …
Der Senat teilt die Auffassung des 5. Senats des LSG NRW (Urteil vom 20.01.2005 - L 5 KR 227/03), dass der Gesetzgeber im § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V abschließend die Folgen einer Pflichtverletzung der Krankenkassen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben geregelt hat und daneben wegen eines - behaupteten - Beratungsfehlers ein Herstellungsanspruch nicht anwendbar ist (…so auch BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2 S. 4;… SozR 3-2500 § 13 Nr. 11 Seite 51; ebenso LSG Berlin, Urteil vom 24.10.2003 - L 9 KR 118/02; a. A.: BSGE 89, 50, 54 [BSG 30.10.2001 - B 3 KR 27/01 R]; ohne Erörterung, jedoch im Ergebnis ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.02.2004 - L 4 KR 229/01; Bayerisches LSG, Beschluss vom 08.09.2003 L 4 B 347/03 KR ER).